Ihr Steuerberater als Partner, nicht nur als Dienstleister - denn auch wir arbeiten für Ihren wirtschaftlichen Erfolg!

DÜRFEN WIR UNS VORSTELLEN:

Wichmann & Wichmann / Ihr Steuerberater in Bleicherode
Stefan Wichmann / Ihr Steuerberater in Nordhausen

Stellen Sie sich doch mal vor, Sie hätten einen starken Partner an Ihrer Seite, dem die Mandanten bereits seit vielen Jahren ihr Vertrauen schenken. Der Ihnen proaktiv Mittel, Wege und Strategien aufzeigt, damit Sie Steuern sparen und somit mehr Geld in Ihrer Tasche bleibt.

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Kostenfreies Kennenlernen vereinbaren

Gern nehmen wir uns die Zeit für Ihre individuellen Fragen und Bedürfnisse und wir möchten auch Sie gern Kennenlernen. Nach unserem Gespräch werde ich Ihnen gern einen Kostenvoranschlag für die zu erbringenden Leistungen erstellen.

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Rufen Sie zuerst in unserer Kanzlei an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen, kostenfreien Erstgesprächstermin. Sie kommen auf einen Kaffee zum Kennenlernen vorbei.

Gewerbetreibende

Wollen Sie Steuern sparen, damit mehr Geld in Ihrer eigenen Tasche bleibt?

Freiberufler

Sie haben zwar die Pflicht Steuern zu zahlen, aber gleichzeitig auch das R ...

Ärzte & Heilberufe

Steuerberatung für Ärzte und Heilberufe – von der Gründung bis zur Praxi ...

Handwerk

Im Handwerk gilt, wer etwas erreichen möchte, darf „nicht kleckern , son ...

Digitale Buchführung

Wir optimieren Ihre Buchführung! Die digitale Buchführung entlastet Sie vom lästigen Belege Sortieren!

Mit unserem Software-Partner bieten wir unseren Mandanten eine der modernsten und zugleich einfachsten Lösungen für die Erledigung Ihrer Buchhaltung an. Durch das Scannen der Belege kann die Buchführung digital erfolgen. Ihnen bringt das viele Vorteile: Einer davon – Sie können zu jeder Zeit an jedem Ort Ihre Belege und Auswertungen einsehen!

Ein großer Vorteil ist die Zeitersparnis. Wir entlasten Sie unter anderem vom zeitraubenden Heraussuchen von Belegen bei Betriebsprüfungen.

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Was unsere Mandanten über unsere Arbeit zu sagen haben

Es ist immer eine Freude zu hören, dass sich unsere Arbeit positiv auf unsere Mandantschaft ausgewirkt hat und dass sie ihre Erfahrungen gerne weitergeben.

FAQ Steuerfragen - Fragen und Antworten


Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Gemäß § 56 EStDV ist für das abgelaufene Kalenderjahr eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen, soweit ledige Personen nicht nur Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis erzielen oder soweit bei verheirateten Personen eine Person nicht nur Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis erzielt. Weiterhin haben Personen eine Einkommensteuererklärung einzureichen, soweit andere Steuerklassen als die Steuerklasse I (bei ledigen Personen) oder die Steuerklassen IV/IV (bei verheirateten Personen) vorliegen.

Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Kalenderjahres ein verbleibender Verlustvortrag festgestellt worden ist.

Wer erbt mein Vermögen?

Ohne ein Testament gilt grundsätzlich die gesetzliche Erbfolge gemäß §§ 1922 ff. BGB. Diese ist geprägt durch drei Grundprinzipien, der Erbfolge nach Ordnungen und der Erbfolge nach Stämmen und dem Repräsentationsprinzip.

Hierbei erben zuvörderst Kinder (Erste Ordnung, § 1924 BGB) zu gleichen Teilen sowie der Ehegatte (§ 1931 BGB). Wenn keine Kinder oder weitere Abkömmlinge und kein Ehegatte vorhanden sind, Erben die Eltern und deren weitere Kinder (zweite Ordnung, § 1925 BGB). Wenn auch solche nicht vorhanden sind, Erben die Großeltern und deren weitere Abkömmlinge (dritte Ordnung, § 1926 BGB).So lange Erben nach der ersten Ordnung vorhanden sind, schließen diese alle anderen Ordnungen aus usw.

Daneben ist die Erbfolge nach Stämmen maßgeblich. Diese besagt, dass zum Zeitpunkt des Erbfalls weggefallene Personen durch ihre Abkömmlinge ersetzt werden, § 1924 Abs. 3 BGB. Diese treten in die Position des Vorverstorbenen als dessen Stamm ein. So lange aber ein Kind lebt, schließt es seine eigenen Kinder von der Erbfolge aus, es repräsentiert den Stamm, § 1924 Abs. 2 BGB.

Daneben kann jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist, seine Erbfolge abweichend von der gesetzlichen Regelung grundsätzlich frei bestimmen.

Erlange ich durch eine Selbstanzeige Straffreiheit?

Straffreiheit kann durch eine Selbstanzeige nur erlangt werden, wenn die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachgeholt werden (§ 371 Abs. 1 AO), die Abgabe der Selbstanzeige rechtzeitig erfolgt bzw. keine Ausschlussgründe für eine Selbstanzeige vorliegen (§ 371 Abs. 2 AO) und die hinterzogenen Steuern samt Nachzahlungs- und Hinterziehungszinsen fristgerecht nachgezahlt werden (§ 371 Abs. 3 AO). Falls nur eine der genannten Voraussetzungen nicht vorliegt oder Fehler bei der Abgabe der Selbstanzeige gemacht werden, verliert die gesamte Selbstanzeige ihre strafbefreiende Wirkung.
Ab wann ist man buchführungspflichtig?
Nach § 238 Handelsgesetzbuch (HGB) ist jeder Kaufmann verpflichtet, seine Handelsgeschäfte durch Buchführung ersichtlich zu machen. Kaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als jeweils 600 000 Euro Umsatzerlöse und jeweils 60 000 Euro Jahresüberschuss aufweisen, brauchen keine Bücher zu führen. Soweit gemäß HGB eine Buchführungspflicht besteht, gilt dies nach § 140 Abgabenordnung (AO) auch für die Steuerbilanz. Soweit keine Kaufmanns- Eigenschaft besteht (keine Eintragung in das Handelsregister, kein Handelsgewerbe bzw. kein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb), kann nur durch das Finanzamt eine Buchführungspflicht bestimmt werden.

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    Das Team der Steuerkanzlei Wichmann & Wichmann

    Die Kanzlei besteht als inhabergeführte Kanzlei aus zwei Partnern und darüber hinaus aus derzeit 17 weiteren qualifizierten Mitarbeitern, darunter Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte, Bilanzbuchhalter und Finanzwirte. Die überwiegende Anzahl der Mitarbeiter halten der Kanzlei bereits seit vielen Jahren die Treue und prägen somit unsere kollegiale Kanzleikultur.

    Hier ein paar interessante Fakten zu unserer Kanzlei

    Gegründet im Jahr 1990 in Bleicherode, schauen wir auf eine ereignisreiche Zeit zurück und freuen uns auf die Zukunft.

    17 +
    Mitarbeiter
    29 + Jahre
    Erfahrung
    > 2 Tsd.
    Mandanten
    2
    Standorte

    Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen.

    Helmut Schmidt

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    Kanzlei Bleicherode, Industriestr. 8
    Kanzlei Nordhausen, Stolbergerstr. 1

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    Bleicherode: 036338 42 33 4
    Nordhausen: 03631 90 80 0

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